Allgemeine Geschäftsbedingungen
Arbeitsentwurf für geplante Fulfillment-Leistungen – nicht zur Verwendung in verbindlichen Verträgen freigegeben.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen sind als Entwurf für mögliche Verträge zwischen dem rechtlich korrekt zu benennenden Dienstleister und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gedacht. Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Vereinbarung zustande.
§ 2 Leistungsumfang
Mögliche Leistungen können Warenannahme, Lagerung, Bestandsdokumentation, Pick & Pack, Versandvorbereitung und vereinbarte Retourenbearbeitung umfassen. Maßgeblich wären ein individuell bestätigtes Angebot und eine Auftragsbestätigung. Derzeit ist keine operative Verfügbarkeit zugesichert.
§ 3 Vertragsschluss und Start
Vor einer Warenanlieferung müssen Leistungsumfang, Betriebsbeginn, Annahmeadresse, Bestandsprozess, Systeme, Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner schriftlich bestätigt sein. Ohne schriftliche Bestätigung darf keine Warenannahme vorausgesetzt werden.
§ 4 Preise und Abrechnung
Preise, Abrechnungsrhythmus, Zahlungsziel, Umsatzsteuerbehandlung und Zusatzleistungen müssen im individuellen Angebot vereinbart werden. Die auf der Website genannten 0,50 € je Artikel/Monat und 1,80 € je Auftrag sind unbestätigte Entwurfspreise und werden nicht automatisch Vertragsbestandteil.
§ 5 Warenannahme und Inventar
Wareneingang, Zählmethode, zulässige Warenarten, Dokumentation von Abweichungen, Kennzeichnung, Verpackung und Umgang mit beschädigter Ware sind vorab schriftlich festzulegen. Beschränkungen für gefährliche oder regulierte Waren sind rechtlich und operativ zu prüfen.
§ 6 Lagerung
Lagerbedingungen, Zugang, Inventur, zulässige Lagerdauer, Schutzmaßnahmen, Versicherung und Haftung für Bestandsverluste müssen konkret vereinbart werden. Es wird keine bestimmte Lagerkapazität oder Versicherung zugesichert.
§ 7 Auftragsbearbeitung und Versand
Cut-off-Zeiten, Fehlerkorrektur, Verpackung, Label-Erstellung, Übergabe an Frachtführer, Tracking und Bearbeitungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Lieferzeiten des Frachtführers können nicht ohne Grundlage garantiert werden.
§ 8 Retouren
Retourenannahme, Prüfung, Fotodokumentation, Wiedereinlagerung, Quarantäne, Entsorgung und Gebühren sind je nach Leistungsumfang gesondert zu vereinbaren.
§ 9 Verlust, Schäden und Haftung
Haftungsmaßstab, Haftungsgrenzen, Ausschlüsse, Versicherung, Meldeverfahren und Ansprüche bei Inventurdifferenzen oder Transportschäden müssen unter Beachtung zwingenden Rechts individuell geprüft werden. Dieser Entwurf enthält bewusst keine abschließende Haftungsbegrenzung.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen, Übergabe verbleibender Bestände, offene Vergütung und Kosten der Bestandsrückführung müssen im Einzelvertrag geregelt werden.
§ 11 Datenschutz
Soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, sind Rollen, Rechtsgrundlage, technische und organisatorische Maßnahmen und gegebenenfalls ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO gesondert zu prüfen und abzuschließen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Textform und salvatorische Regelungen sind vor Nutzung rechtlich zu prüfen. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.